Anleitung – Anwendung

Gestaltungsaufträge sind formlos per E-Mail an die Pressestelle zu richten. Gestaltungsaufträge werden von Seiten der Pressestelle ausgeführt. Die Inhalte des Gestaltungsauftrags (bspw. Datum und Inhalt von Veranstaltungen) sind vorab amtsintern zu klären und die inhaltliche Endversion an die Pressestelle weiterzugeben, da eine vielfache, kurzfristige Änderung seitens der Pressestelle einen erheblichen Mehraufwand bedeutet. Sofern die Fachämter und -abteilungen Gestaltungen selbst übernehmen, wird der Auftrag zur abschließenden Endredaktion an die Pressestelle als Fachamt weitergeleitet, da die Freigabe von Seiten der Pressestelle erfolgen muss.

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Programme wie PowerPoint oder Canva nicht zur Erstellung von Printprodukten geeignet sind, da die Auflösung für einen qualitativ hochwertigen Druck meist zu gering ist, sich Schnittmarken nicht exakt setzen lassen und ein Anpassen der Datei für unsere Hausdruckerei vorgenommen werden muss.

Folgendes ist zusätzlich zu beachten:

  • Erstellen Fachämter oder -abteilungen die Vorlagen für ihre Printprodukte selbst, können diese nur über die Hausdruckerei gedruckt werden, da externe Druckereien unterschiedliche Druckvorgaben haben (Dateiformat, Auflösung, Beschnitt, Farbraum etc.). Diese müssen VOR dem Anlegen einer Datei konfiguriert werden. Hier sind auch die Vorgaben der Hausdruckerei einzuhalten, da ansonsten fertige Produkte wiederum aufwendig durch die Pressestelle angepasst werden müssen.
  • Vergeben Fachämter/-abteilungen Gestaltungsaufträge an externe Agenturen, ist diesen unsere Corporate-Design-Richtlinie zur Verfügung zu stellen und die Vorgaben sind einzuhalten.
  • Bitte beachten Sie auch das Urheberrecht. Urheberrechtsverletzungen können teuer werden. Auch auf Portalen zum freien Downloaden von Bildern, Grafiken, Vektordateien usw. gibt es Nutzungsbedingungen und Hinweise zu Lizenzen, die eingehalten werden müssen, beispielsweise das Nennen des Autors/Fotografen, der Plattform o. Ä.
  • Neben dem Urheberrecht ist auch das Recht am eigenen Bild zu beachten. Wenn Fotos veröffentlicht werden sollen, auf denen Personen klar erkennbar abgebildet sind, muss im Vorfeld eine Einwilligungserklärung eingeholt werden.