Logo Arbeitgebermarke
Das Logo ist das zentrale Erkennungsmerkmal unserer Arbeitgebermarke. Es ermöglicht uns, unsere Identität vielseitig über alle Medienkanäle hinweg zu präsentieren und bildet das Aushängeschild nach außen.

Das Logo steht in den folgenden Farbvarianten zur Verfügung. Die 1C-Variante ist jedoch nur dann zu verwenden, wenn kein Farbdruck möglich ist.


Bei der Verwendung des Logos auf Markenfarben oder Bildern ist stets auf einen ausreichenden Kontrast der Farbkombinationen zu achten. Die folgenden Beispiele zeigen zulässige Kombinationen und solche, die es zu vermeiden gilt.









Das Logo sollte stets gut lesbar sein. Bei großen Größen gibt es keinerlei Einschränkungen, bei starken Verkleinerungen ist Vorsicht geboten.
Die empfohlene Mindestgröße beträgt in der Breite 20 mm für den Druck und 140 Pixel für den Bildschirm.

Ein Logo braucht „Raum zum Atmen“. Um die bestmögliche Wahrnehmung des Logos – und damit der Arbeitgeberinmarke – zu gewährleisten, ist um das Logo ein Schutzraum vorgesehen. Innerhalb dieses Raumes dürfen keine anderen Elemente platziert werden. Der Schutzraum beträgt umlaufend die Breite des Wetzlar-W.

Der Wert des Logos in unserer Arbeitgeberinmarke darf nicht geschmälert werden. Folgende Manipulationen sind nicht zulässig.






Wann wird das Logo der Arbeitgebermarke verwendet?
Das Logo der Arbeitgebermarke kommt immer dann zum Einsatz, wenn die Stadt Wetzlar als Arbeitgeberin kommuniziert – also Menschen für eine Mitarbeit gewinnen, Mitarbeitende halten oder intern binden möchte. Es kennzeichnet visuell, dass Inhalte aus dem Kontext der Arbeitgeberin Stadt Wetzlar stammen.
Das Logo wird in folgenden Fällen verwendet:
- Recruitingmaßnahmen: Stellenanzeigen, Karriereseite, Social Media mit Personalbezug, Jobmessen
- Mitarbeitendenkommunikation: Onboarding, interne Events, Markenbotschafter*innen-Formate
- Arbeitgeberpositionierung: Plakate oder Videos, die die Stadt als attraktive Arbeitgeberin zeigen
Inhalte, die sich nicht an potenzielle oder bestehende Mitarbeitende richten, nutzen nicht das Arbeitgebermarken-Logo. Dazu zählen z. B.:
- Fachliche Informationen für Bürger*innen (z. B. über Müllabfuhr, Wassergebühren, Satzungen)
- Veranstaltungen ohne Bezug zur Arbeit in der Stadtverwaltung (z. B. Bürgerfeste, Infoabende)
Faustregel:
Immer dann, wenn die Frage im Raum steht „Warum sollte man hier arbeiten?“, gehört das Arbeitgeberlogo dazu.
Ziel der Platzierung
Das Logo schafft Sichtbarkeit für die Arbeitgebermarke und steigert Wiedererkennbarkeit, besonders in der ersten Phase der Candidate Journey („Aufmerksamkeit & Anziehung“). Es funktioniert unabhängig vom Stadtlogo und kann je nach Kommunikationsziel auch in Kombination verwendet werden (siehe Kapitel Logokombination Arbeitgebermarke und Stadtmarke).

In Ausnahmefällen (beispielsweise für Anwendungen mit sehr geringem Platz) darf anstelle des Logos das Favicon eingesetzt werden. Es ist nur in der zum Download angebotenen Farbvariante verfügbar und sollte nicht abgeändert werden.